Das Modell stellt nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung einen Akt des Verwaltungsorgans von WEBHELP PAYMENT SERVICES ITALIA SRL dar und entspricht der Geschäftsordnung der Gesellschaft, der dieses untersteht.

WEBHELP PAYMENT SERVICES ITALIA SRL ist der Ansicht, dass die Übernahme des Modells
− über die gesetzlichen Vorschriften hinaus − ein zusätzliches, brauchbares Instrument darstellt, um die Geschäftsführer, Angestellten, Mitarbeiter und Geschäftspartner dafür zu sensibilisieren und dazu anzuregen, bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten ein rechtmäßiges, korrektes, transparentes Verhalten anzunehmen, das den ethischen und sozialen Werten entspricht, von denen sich die Gesellschaft bei der Umsetzung ihres Gesellschaftszweckes leiten lässt.