Die Einrichtung eines Online-Marktplatzes darf einem durchaus als eine komplexe Aufgabe erscheinen; es ist nämlich nicht ganz einfach, alles richtig zu machen, wo doch so viele Dinge zu beachten sind. Hier nun eine Liste mit 6 zu beachtenden Punkten, bevor sie mit Ihrem Projekt eines Online-Marktplatzes beginnen!

Das Geschäftsmodell

Die Provision orientiert sich am Absatzvolumen.
Das Geschäftsmodell eines Online-Marktplatzes unterscheidet sich von dem eines Internetshops. Letzterer basiert auf einem hohen Geschäftsvolumen und der Anzahl der auf der Plattform vertretenen Händler. Ein Online-Marktplatz stellt seinen Händlern in der Regel eine monatliche Abonnementgebühr zur Deckung der Gesamtheit oder eines Teils der Fixkosten des Online-Marktplatzes und eine umsatzabhängige Provision in Rechnung.
Hier ein einfaches Beispiel: Wenn der Online-Marktplatz auf 100.000 Euro Umsatz eine Nettoprovision von 10 % berechnet und seinen Händlern außerdem eine monatliche Abonnementgebühr von 100 Euro in Rechnung stellt, erlöst der Online-Marktplatz 20.000 Euro.
Dieses Vergütungsprinzip setzt ein anbieterspezifisches Händler-Nutzerkonto für den Online-Marktplatz sowie eine gute Organisation voraus, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Verwaltung des Online-Marktplatzes.
Achtung: Die Provisionen und Abonnementgebühren variieren viel mehr als bei Online-Marktplätzen für Privatkunden. (Die Provisionssätze bewegen sich zwischen 3 % und 50 %, und die Abonnementgebühren liegen zwischen 0 Euro und 1.000 Euro pro Monat.)

Die Kunden des Plattformbetreibers sind die Händler.

Anders als bei einem klassischen Internetshop sind die Endkunden der Plattform nicht die Kunden des Plattformbetreibers, sondern die Händler. Sie als Plattformbetreiber bieten Ihren Händlern auf vertraglicher Basis eine kommerzielle Vermittlungsleistung, und die Händler sind diejenigen, die über ihre Verkäufe die an Sie zu zahlenden Provisionen finanzieren.
Im Zentrum Ihres Interesses müssen daher Ihre Händler stehen, und es kommt sehr darauf an, dass die von Ihnen angebotenen Leistungen (Logistik, Abrechnung, Unterstützung bei der Ausfuhr usw.), welche die zu zahlende Vergütungen rechtfertigen, die Händler zu treuen Kunden machen und sie dazu ermutigen, auf der Plattform größtmögliche Umsätze zu erzielen.

Das Einkaufs- und Nutzungserlebnis der Kunden hängt von den Händlern ab.

Bei einem Internetshop hat der Plattformbetreiber uneingeschränkte Kontrolle über das Einkaufs- und Nutzungserlebnis der Endkunden.
Das ist bei einem Online-Marktplatz nicht der Fall.
Für das Einkaufs- und Nutzungserlebnis der Endkunden sind die Händler von entscheidender Bedeutung; letztere sind für die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, deren Versand und sämtliche nach dem Verkauf stattfindenden Nebenleistungen verantwortlich. Die Aufgabe des Plattformbetreibers dagegen besteht darin, seine Marke zu pflegen, für die Einhaltung des Markenversprechens zu sorgen, sich um Streitfälle zu kümmern und letztlich auch Verantwortung für das Einkaufs- und Nutzungserlebnis der Endkunden zu übernehmen. Der Plattform-betreiber muss den Händlern daher Regeln vorschreiben, um ein positives und einheitliches Einkaufs- und Nutzungserlebnis der Endkunden sicherzustellen (wie etwa eine rechts- und vorgabenkonforme Präsentation und die Einhaltung von Beschränkungen bei der Einstellung von redaktionellen Inhalten und von Verhaltensregeln im Umgang mit den Endkunden usw.).

Für den Endkunden ist der Plattformbetreiber ein Dritter, dem man vertraut.

Auf einem Online-Marktplatz hat der Plattformbetreiber über bestimmte wesentliche Elemente (Kundenbeschwerden, Erstattungsquoten, Qualität der Abläufe usw.) keine Kontrolle, was ihn in Bezug auf das Verkaufsgeschäft zwischen dem Händler und dem Käufer zu einem Dritten macht.
Der Plattformbetreiber muss daher aus dem Blickwinkel des Käufers als ein vertrauenswürdiger Dritter und Vermittler auftreten. Um dieser Rolle gerecht werden zu können, muss der Plattformbetreiber ein klares Bild von der Beschaffenheit der Beziehung zwischen seinen Händlern und den Endkunden haben.
Um zu verhindern, in vermeidbaren Streitigkeiten vermitteln zu müssen, muss der Plattformbetreiber seinen Händlern Unterstützung leisten, damit diese in ihrem Umgang mit den Kunden an Kompetenz gewinnen. Er muss sie sofern erforderlich dazu anhalten, die Kundenbetreuung an einen erfahrenen Partner auszulagern.
Der Plattformbetreiber wird somit zu einem Dritten, dem man Vertrauen entgegen-bringt, d. h. er tritt nun nicht mehr nur als ein Vermittler bei Streitigkeiten zwischen Endkunden und Händlern auf.

Der Umgang mit Sonderangeboten ist komplEX

Sonderangebote können auf einem Online-Marktplatz auf zwei Arten platziert werden:
– der Plattformbetreiber gewährt Sonderangebote in Bezug auf sein eigenes Leistungsangebot oder auf seine Vergütungen (10 % Preisnachlass auf die erste Bestellung).
– der Plattformbetreiber gewährt Sonderangebote und lädt seine Händler ein, sich an diesen Angeboten zu beteiligen. Diese Angebote werden dann auf der Plattform werbewirksam präsentiert. In diesem Fall tragen die Händler die durch das Sonderangebot entstehenden Kosten.
Werbemaßnahmen auf einem Online-Marktplatz sind komplex, weil sie nicht für die eigenen Produkte gelten.
Je nach Geschäftsmodell können sie sogar noch komplexer ausfallen:
– ein Händler je Produktgruppe (kein Wettbewerb).
– mehrere Händler je Produktgruppe (mit Wettbewerb, der tendenziell preissenkend wirkt).

Die Verwaltung von Zahlungsvorgängen und Geldströmen ist komplex und unterliegt staatlicher Aufsicht

Bei Online-Marktplätzen entfällt bei einem Forderungseinzug nur die Provision auf den Plattformbetreiber. Der Restbetrag ist an den Händler auszukehren. Diese Aufspaltung führt zu einer gewissen Komplexität in buchhalterischer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht. Vereinfacht ausgedrückt bietet der Plattformbetreiber eine Leistung an, und der Forderungseinzug erfolgt dabei im Namen Dritter.
Dieser Zahlungsdienst steht in Europa unter staatlicher Aufsicht, und diese Aufsicht wird von Nationalbanken ausgeübt.
Um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mit einem zugelassenen Partner wie Webhelp Payment Services zusammen arbeiten.
Ihr Kooperationspartner in Sachen Zahlungsdienste übernimmt vollständig die Aufgabe der Betreuung und Abwicklung der Zahlungsvorgänge und Geldströme (hierzu gehören auch: der Provisionsabzug, die Zahlungsein- und Ausgänge). Bei Geschäften mit Geschäftskunden ist es wichtig, einen spezialisierten Zahlungsdienstleister auszuwählen, der es Ihnen ermöglicht, Ihren Endkunden geschäftskundenspezifische Abwicklungen von Zahlungsvorgängen und Zahlungskonditionen anzubieten.

Fühlen Sie sich jetzt bereit, der Einrichtung Ihres Online-Marktplatzes anzugehen? Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten und Optionen im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Online-Marktplatzes und eines reibungslos funktionierenden, für Sie passenden und ausbaufähigen Zahlungsabwicklungssystems erfahren möchten, wenden Sie sich gerne an uns.

Klicken Sie hier, um mehr über unsere Dienstleistungen betreffend Online-Marktplätze zu erfahren, oder wenden Sie sich an Wim Borret (Wborret@wps.webhelp.com).

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Hier finden Sie weitere Informationen:

– in unserem Artikel „[Online-Handel] Die Abwicklung von Zahlungsvorgängen in B2C- und B2B-Geschätsbeziehungen: Die vier Unterschiede

in unserem 1. Eckpunktepapier „B2B-Marktplätze im Aufwind: Die Modellierung der Auswirkungen von Strategien für B2B-Marktplätze“

in unserem 2. Eckpunktepapier „B2B-Marktplätze im Aufwind“