Wenn man seinen Marketplace, seinen Online-Marktplatz, startet, bedeutet dies, dass man einen Payment Service, eine Zahlungsdienstleistung für Dritte, anbietet. Dafür muss man den Rechtsvorschriften der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie entsprechen, deren Einhaltung durch die französische Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde (ACPR – Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution) und die Banque de France überwacht wird. Es gibt drei Möglichkeiten, um diesen Vorschriften gerecht zu werden.

Ausnahmeregelung beantragen

Es ist möglich, bei der ACPR eine Ausnahmeregelung zu beantragen, um den Payment Service für Dritte ausüben zu können, ohne zugelassen zu sein und ohne einen zugelassenen Partner zu haben.

Diese Lösung ist jedoch nur möglich, wenn der Marketplace nach einem ganz besonderen Modell – ähnlich einem Franchiseverhältnis – aufgebaut ist und wenn eine Geschäftstätigkeit in sehr geringem Umfang ausgeübt wird. Darüber hinaus muss von der ACPR ein Antrag auf Ausnahmeregelung für jedes Land, in dem die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, genehmigt werden.

Diese Lösung ist nicht von Interesse, wenn der Marketplace sich nach einem »klassischen« B2B-Modell entwickeln soll.

Ein von der ACPR zugelassenes Zahlungsinstitut werden

Um von der ACPR als Zahlungsinstitut zugelassen zu werden, muss dieser ein Antrag auf Zulassung vorgelegt werden. Für diese Antragsunterlagen muss ein strenges, kompliziertes System zur Aufschlüsselung und Kontrolle der Finanzströme erstellt werden, wofür interne Ressourcen und dedizierte Teams für den »Zahlungs«- Baustein Ihres Marketplace erforderlich sind.

Diese Lösung bedeutet hohe Fixkosten, viele Einschränkungen und Risiken auf nationaler und internationaler Ebene. Daher wird sie nur in Betracht gezogen, wenn der Umsatz des Marketplace weit über mehreren Millionen Euro liegt, was bei der Gründung nur selten der Fall ist.

Mit einem zugelassenen Partner arbeiten

In diesem Fall lagert der Betreiber des Marketplace das Zahlungsmanagement an einen von der ACPR zugelassenen Partner (Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut und Kreditinstitut) aus. Infolgedessen ist der Partner für die gesamte technische und rechtliche Komplexität zuständig und erstellt das System zur Aufschlüsselung und Kontrolle der Finanzströme. Er meldet den Marketplace bei der ACPR als Partner an, was es ihm ermöglicht, den Payment Service bei seinen Verkäufern zu vermarkten.

Das zugelassene Institut übernimmt mit Unterstützung seines Bevollmächtigten die Verantwortung dafür, die Gelder von Dritten zu schützen, die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sicherzustellen, die Finanzströme zu überwachen und deren Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Insbesondere bei der Rekrutierung von Verkäufern, wofür es eine starke Kundenauthentifizierung erhält (gesetzlicher Rahmen des Know-Your-Customer-Prinzips, KYC), und zwar in einem der Entwicklung des Marketplace entsprechenden Tempo. Wenn es die Umstände erfordern, ist es auch dazu verpflichtet, Verdachtsmeldungen zu erstatten, Guthaben auf Konten zu sperren usw.

Alle hier angeführten Vorschriften werden von der Europäischen Kommission festgelegt und gelten infolgedessen für ganz Europa. Die Umsetzung kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein; die vom Marketplace erhaltene Zulassung gilt demnach je nach Vereinbarkeit mit den länderspezifischen Umsetzungen für ein bestimmtes geografisches Gebiet. Im Fall von Webhelp Payment Services zum Beispiel gilt die Zulassung für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.

Marketplaces haben demnach drei Möglichkeiten. Eine Ausnahmeregelung, die es ganz bestimmten Modellen kleinen Umfangs ermöglicht, sich über die technischen und rechtlichen Komplikationen hinwegzusetzen. Die Zulassung durch die ACPR erfordert viele interne Ressourcen und bedeutet, dass alle technischen und rechtlichen Schwierigkeiten, die mit dem Status als Zahlungsinstitut einhergehen, in Kauf genommen werden müssen. Dies ist jedoch nur rentabel, wenn der Marketplace ausreichend Umsatz generiert, um die damit verbundenen hohen Fixkosten auszugleichen. Die letzte Möglichkeit ist der Zusammenschluss mit einem von der ACPR zugelassenen Partner, der alle Komplikationen übernimmt und den Marketplace beim Zahlungsmanagement begleitet.

Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu unserem Marktplatz Zahlungsservices zu erhalten.

Auch interessant :